Personalverrechnung
Bei der derzeitigen Gesetzeslage ist die Personalverrechnung ein beinahe undurchschaubares Gebiet mit zahlreichen Fragen des Arbeits-. Steuer- und Sozialversicherungsrechts.
Die Lohn- und Gehaltsverrechnung ist eine personalintensive Verpflichtung. Die Errechnung, die Durchführung und die entsprechende Kontrolle sind nur eine Seite. Die andere betrifft die arbeitsrechtliche Problematik. Und zu guter Letzt kommen noch die ständigen Veränderungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht hinzu.
LOHNVERRECHNUNG
- Durchführung der An-, Ab- und Änderungsmeldungen,
- Brutto-Nettoverrechnung
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Beitragsnachweisungen an die Gebietskrankenkassen
- Ausdrucke der Erlagscheine für die Lohnnebenkosten (GKK, FA, Gemeinde)
- Ausdruck Überweisungsliste der Dienstnehmer
- Ausfertigung der Abrechnungen
- Erstellen des Buchungsbeleges, Auszahlungsjournale
- Ausdruck der Kostenstellenauswertung
- Alle Einreichungen für die BUAK (Ein u. Austritte, Urlaub, Schlechtwetter)
- Urlaubs- und Krankenstandsverwaltung
JAHRESAUSWERTUNGEN
- Ausdruck der Jahreslohnkonti für die Dienstnehmer
- Ausdruck des Betriebssummenkontos
- Ausdruck und elektronische Übermittlung der Lohnzettel und der Beitragsnachweisungen
- Ausdruck der Beilage für die Kommunalsteuererklärung
und Dienstgeberabgabe (nur für Wien) - Urlaubs- und Jubiläumsgeldrückstellung
Für die oben angeführten Leistungen kommt ein Pauschalbetrag
je Dienstnehmer pro Monat zur Verrechnung.
