FAQs
- Was ist ein gewerblicher Buchhalter?
- Was darf ein gewerblicher Buchhalter?
- Ich bin Kleinunternehmer und mache meine Buchhaltung selber. Wozu brauche ich da einen gewerblichen Buchhalter?
- Aber zum Einreichen der Steuererklärung brauche ich doch erst einen Steuerberater?
- Und wie ist das mit der Umsatzsteuervoranmeldung?
- Welche zusätzlichen Vorteile können Sie mir anbieten?
- Und was kostet das alles?
1. Was ist ein gewerblicher Buchhalter?
Ein gewerblicher Buchhalter ist ein Unternehmer, der zur selbständigen Führung der Buchhaltung und Lohnverrechnung für andere Unternehmen befugt ist. Das Gewerbe wurde 1999 geschaffen, um speziell kleinen und mittleren Betrieben eine Alternative zum Steuerberater zu schaffen.
2. Was darf ein gewerblicher Buchhalter?
Die Kernkompetenzen des gewerblichen Buchhalters sind laufende Verbuchung von Geschäftsfällen für Einnahmen-Ausgabenrechner und Bilanzierer.
- Erstellung von Jahresabschlüssen für Einnahmen- Ausgabenrechner
- Lohn- und Personalverrechnung
- Mahnwesen und offene Posten-Verwaltung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
Darüber hinaus gehören Büro- und EDV-Dienstleistungen im Umfeld des Rechnungswesens zum Berufsbild des gewerblichen Buchhalters.
3. Ich bin Kleinunternehmer und mache meine Buchhaltung selber. Wozu brauche ich da einen gewerblichen Buchhalter?
Der gewerbliche Buchhalter kann aufgrund Ihrer Saldenliste die Einnahmen- Ausgabenrechnung für Ihren Jahresabschluss erstellen. Er stellt damit eine echte Alternative zum Steuerberater dar.
Bedenken Sie auch, dass es nicht unbedingt sinnvoll ist, die Zeit und Energie des Unternehmers mit Routinearbeiten zu binden. Ein Kundengespräch mehr oder ein Abend mit Freunden oder der Familie können für Sie lohnender sein als die Aufarbeitung Ihrer Belege.
4. Aber zum Einreichen der Steuererklärung brauche ich doch erst einen Steuerberater?
Das ist nicht richtig. Der gewerbliche Buchhalter darf für Einnahmen- Ausgabenrechner alle Arbeiten bis zum Jahresabschluss selbständig durchführen und Sie auch bei der Einreichung beim Finanzamt unterstützen.
5. Und wie ist das mit der Umsatzsteuervoranmeldung?
Eine Umsatzsteuervoranmeldung mit Finanz-Online ist erst ab relativ hohen Umsatzgrenzen vorgeschrieben. In der großen Mehrzahl der Fälle genügt die monatliche Überweisung der Zahllast an das Finanzamt. Wie viel Sie überweisen müssen, sagt Ihnen Ihr gewerblicher Buchhalter pünktlich und zuverlässig.
Und wenn einmal doch eine UVA abgegeben werden muss, weist sie der gewerbliche Buchhalter rechtzeitig darauf hin und ist Ihnen bei der Abgabe gern behilflich.
6. Welche zusätzlichen Vorteile können Sie mir anbieten?
Als EDV-Dienstleister kann ich Ihnen bei der Bewältigung der großen und kleinen Probleme behilflich sein, die „Kollege Computer“ im Alltag immer wieder macht.
Auch für die Erstellung und Publikation Ihrer Homepage kann ich Ihnen ein attraktives Angebot machen.
In Kooperation mit meinem Partner, dem Unternehmensberater Dkfm. (FV) Oliver Reiche, stehe ich auch für betriebswirtschaftliche und unternehmensstrategische Fragestellungen gerne zur Verfügung.
Speziell in der Gründungsphase können wir so eine Betreuung „aus einer Hand“ anbieten.
7. Und was kostet das alles?
Die Anforderungen an die Buchhaltung sind so individuell wie die Unternehmen selbst. Gerne erarbeite ich mit Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch ein maßgeschneidertes Leistungspaket.
Ob zum Fixpreis oder nach Zeit- und Materialaufwand: ich möchte Ihnen ein Angebot machen, das Sie sich leisten können. Reden Sie mit mir – es zahlt sich sicher aus!
